Energieausweis
Ein Energieausweis gibt Ihnen Aufschluss über die Energieeffizienz eines Wohngebäudes.
Bei einem Mieter- oder Eigentümerwechsel ist die Vorlage eines gültigen Energieausweises Pflicht, denn so sollen Miet- und Kaufinteressenten objektive Information darüber erhalten, in welchem energetischen Zustand sich das Gebäude befindet.
Bei Gebäuden mit schlechten Energiekennwerten soll dies den Eigentümer zu energetisch wirksamen Modernisierungen motivieren.
Bitte beachten Sie, dass ich Energieausweise nur für Wohngebäude bzw. Wohnungen erstellen kann.
Für modernisierte oder nach 1. November 1977 gebaute Häuser bzw. Gebäude mit mehr als vier Wohneinheiten kann auch ein verbrauchsorientierter Energieausweis ausgestellt werden.
Bei nicht modernisierten Wohngebäuden mit bis zu vier Wohneinheiten und Bauantrag vor dem 1. November 1977 ist ein bedarfsorientierter Ausweis gesetzlich vorgeschrieben.
Verbrauchsausweis ab 49,00€
Für Wohngebäude
GEG-konform und 10 Jahre gültig
Rechtssicher durch Erstellung vom Energieberater
Benötigt wird:
Kundenanschrift, Objektanschrift
Gebäudedaten wie Baujahr, Wohnfläche, Anzahl Wohnungen, Etagen und ein Foto vom Objekt
Informationen über Alter und Art der Heizungsanlage, Art des Brennstoffs (z. B. Öl oder Gas), Art der Warmwasserbereitung (zentral oder dezentral), zusätzliche Feuerstätten
Informationen über bereits erfolgte energetische Sanierungsmaßnahmen wie Dämmung, Austausch der Fenster
Angaben zur Nutzung erneuerbarer Energien oder Lüftungsanlagen
Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre
Bedarfsausweis ab 250,00€
Für Wohngebäude
GEG-konform und 10 Jahre gültig
Rechtssicher durch Erstellung vom Energieberater
Benötigt wird:
Kundenanschrift, Objektanschrift
Gebäudedaten wie Baujahr, Wohnfläche, Anzahl Wohnungen, Etagen und ein Foto vom Objekt
Informationen über Alter und Art der Heizungsanlage, Art des Brennstoffs (z. B. Öl oder Gas), Art der Warmwasserbereitung (zentral oder dezentral), zusätzliche Feuerstätten
Informationen über bereits erfolgte energetische Sanierungsmaßnahmen wie Dämmung, Austausch der Fenster
Angaben zur Nutzung erneuerbarer Energien oder Lüftungsanlagen
Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre
und es ist ein Vor-Ort-Termin nötig
Wohnflächenberechnung, Aufmaß, Grundriss
Ich erstelle Wohnflächenberechnungen auf Basis Ihrer bemaßten Grundrisse nach der aktuellen Wohnflächenverordnung (WoFIV) oder DIN277.
Sind keine Grundrisse vorhanden? Übernehme ich das Aufmaß!
Für Wohngebäude
Auf Basis von Bestandsplänen
Für Wohn- und Gewerbeimmobilien
Auf Basis von Bestandsplänen
Nach WoFlV oder DIN 277
Professionelles Aufmaß vor Ort
Erstellung mit proffesioneller CAD Software
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